Die Mitglieder der CDU Erzgebirge haben mich erneut als Kandidat für die Bundestagswahl 2025 nominiert.  Ich freue mich über das Vertrauen und werde mit voller Kraft dafür kämpfen, dass das Erzgebirge stark in Berlin vertreten bleibt. Die Bundestagswahl wird eine große Herausforderung, daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie meinen Wahlkampf finanziell und ideell unterstützen.  Nachstehend finden Sie verschiedene Möglichkeiten.

 

Wenn Sie Ideen & Anregungen haben, meinen Wahlkampf im Jahr 2025 zu unterstützen oder sich mit einer der nachstehenden Möglichkeiten beteiligen möchten, dann sprechen Sie mich gern an:

krauss-cdu@t-online.de        

 


  • Unterstützung bei Plakatierung , Verteilung von Flyern oder Wahlzeitungen 
  • Sie haben Privatfläche, die für eine  öffentlichkeits-wirksame Platzierung eines Großplakates geeignet wäre und können diese zeitweise zur Verfügung stellen.

  • Unterstützung im Social-Media - Bereich.
  • Sie werden Teil eines Unterstützer- Videos.
  • Unterstützung bei Wahlkampf-Veranstaltungen (soweit diese lt. aktuell geltenden Verordnungen möglich sind) 
  • Sie haben die Möglichkeit, meinen Wahlkampf finanziell zu unterstützen: CDU Kreisverband Erzgebirge / Erzgebirgssparkasse/      DE 58 87054000 3830513312 Verwendungszweck: Spende Wahlkampf Alexander Krauß
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Warum benötigt ein Bundestagskandidat Spenden?

Für die Organisation und Durchführung des Wahlkampfes ist der Kandidat selbst verantwortlich. Die CDU unterstützt die Kandidaten zwar organisatorisch, jedoch nicht finanziell. 

 

Da ich die Kosten nicht allein bestreiten kann, benötige ich Ihre Hilfe! Ich freue mich hierbei über jede Spende - auch kleine Summen helfen weiter! 

 


Wofür benötigt ein Bundestagskandidat Spenden?

Das erfolgreiche Bestreiten eines Bundestagswahlkampfes ist eine große Herausforderung. Hierfür benötigt man nicht nur Unterstützer, sondern auch ausreichend finanzielle Mittel.

 

Damit Sie auch wissen, wofür Ihre Spende verwendet wird, habe ich im Folgenden einige typische Ausgabenpunkte aufgelistet. Die Zahlen dienen lediglich der Nachvollziehbarkeit und Einordnung im Sinne einer bestmöglichen Transparenz: 

 

  • Plakatierung: Groß- und Kleinflächen
    • eine Großfläche für eine Dekade (10 Tage) kostet rund 300 Euro
  • Info-Stände inkl. Info-Material (Flyer, Giveaways, usw.)
  • Postwurfsendungen und Anzeigen
  • Social-Media Wahlkampf (Facebook-Anzeigen, usw.)
  • Wahlwerbespot
  • Veranstaltungen 

Steuerliche Hinweise bezüglich Parteispenden

  • Natürliche Personen können insgesamt 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend machen.

  • Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € bei Zusammenveranlagung nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % der Spende direkt von der Steuerschuld abgezogen wird. Von ihrer Spende erhalten Sie so bis zu 825,- € / 1.650,- € als Steuergutschrift zurück.

  • Weitere 1.650,- € bzw. 3.300,- € sind als Sonderausgaben nach § 10 b EStG abziehbar und vermindern ihr zu versteuerndes Einkommen. Hier können Sie mit einer Steuerersparnis in Höhe ihres persönlichen Einkommensteuersatzes rechnen, zum Beispiel bei 35% Steuersatz sind das 577,50 € bzw. 1.155,- €.

  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem obigen PDF-Dokument.